Kostenberechnung

Seit 2004 sind wir zugelassener Privatdienstleister bei allen Sozialkassen.

Unsere Dienstleistungen können sowohl mit den Sozialkassen abgerechnet , so wie auch privat gezahlt werden.

Wir nehmen uns so viel Zeit, wie Sie es möchten und benötigen. Mindestens einmal in der Woche 2 Stunden. Deshalb berechnen wir von der sfb – Betreuung unsere Leistungen im Stundentakt. Wir vermeiden so Betreuung und Versorgung unter Zeitdruck und im Minutentakt. Somit können Sie Vertrauen zu uns aufbauen und darauf vertrauen, immer von derselben Betreuungskraft versorgt zu werden.

Rufen Sie uns an! Gerne erstellen wir mit Ihnen ein Betreuungskonzept was genau Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht.

An- und Abfahrtspauschale

Abhängig von den gewünschten Serviceleistungen geltenden Stundensätze, wird zuzüglich eine An- und Abfahrtspauschale berechnet.

Wochenend- und Feiertagszuschlag

Bei Einsätzen am Wochenende erheben wir einen Zuschlag von 50% und an den gesetzlichen Feiertagen einen Zuschlag von 100% je Stunde.